Betriebshaftpflicht

Spezial-Haftpflicht für Werbetechniker

Versicherungsbedingungen

Fehler macht keiner gerne, doch sie passieren – Ob Personen-oder Sachschäden, gut, wenn kein oder nur ein geringer Schaden entsteht. Manchmal geht es aber um größere Summen. Was, wenn Ihr Kunde Sie dann vollumfänglich nach § 823 BGB verantwortlich macht?

  • Was, wenn Sie im Kundenauftrag beim Folieren den Lack mit dem Cuttermesser durchtrennen?
  • Was, wenn Sie mit einem Kundenfahrzeug einen Fahrfehler begehen, als Folge Totalschaden?
  • Was, wenn Sie aus Versehen Lizenz- oder Persönlichkeitsrechte verletzen?
  • Bereits ein kleiner Fehler, kann einen großen Schaden verursachen.
  • Ohne Berufshaftpflichtversicherung können Zahlungsansprüche aus solchen Schäden.
  • Ihre Existenz als Unternehmer massiv gefährden. Eine gute Betriebshaftpflicht ist ganz einfach existentiell für jeden Betrieb.

Eine Kernkompetenz von GoV-Versicherungsmakler liegt in der Ausgestaltung der vertraglichen Versicherungsbedingungen:

Betriebs-Haftpflicht ist nicht gleich Betriebs-Haftpflicht: Im Gegensatz zu einer Betriebshaftpflicht, die nur der GDV-Empfehlung mit 2 Mio. € Personenschäden und 1 Mio. € für Sachschäden für Schadenersatzansprüche, nicht jedoch weitergehende Haftpflichtansprüche abdeckt, geht die Spezial-Haftpflicht von GoV weit über das übliche
Versicherungsniveau hinaus, und deckt auch Großrisiken mit ab, die so üblicherweise am Markt nicht angeboten werden.

All-Risk-Haftpflicht

Übersicht Alleinstellungsmerkmal All-Risk-Haftpflicht:

  • Deckungssumme von pauschal 10 Mio. EUR für Personen-/Sach-/Vermögensschäden
  • UHV und USV ZB I u. ZB II.
    Fremdlenkerrisiko, Bewegen, Beschriften, Obhutsrisiko 250.000,- €
  • Bearbeitungsschäden auf fremden- und eigenem Boden
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Schutz im Persönlichkeits- und Namensrecht!
  • Non-Owner-Ship-Deckung für KFZ/und Anhänger
  • Mietsachschäden an Arbeitsgeräten, Hub- und Hebebühnen
  • Tarifübersicht/Deckungsnote
  • Spezialwording

AHB allgem. Haftpflichtbedingungen

Warum Spezialhaftpflicht?

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