Directors & Officers- Versicherung
Sicherer Schutz durch Inanspruchnahme der Gesellschafter und Insolvenzverwalter:
Schadenersatzklagen gegen Führungskräfte aufgrund von Managementfehlern haben deutlich zugenommen. Prominente Fälle, wie der Kirchprozess, in denen sich Spitzenmanager wie z.B. Ex-Deutsche Bank Vorstand Rolf Breuer vor Gericht für Ihr Handeln rechtfertigen müssen, finden sich regelmäßig in der Tagespresse. Aber auch Leiter mittelständischer Unternehmen werden immer häufiger für vermeintliche Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. So haben sich schätzungsweise Schadenzahlungen von 2000 – 2015 für geltende gemachte D&O Ansprüche von 1 Mrd. auf 3,7 Mrd. fast vervierfacht – Tendenz stark steigend. Geschäftsführer und Vorstände haften für ihr Handeln persönlich und unbegrenzt mit ihrem Vermögen. Hierzu beigetragen haben vor allem neue Gesetze, Richtlinien und aktuelle Urteile der Rechtsprechung.
Eine D&O-Police deckt Schadenersatzansprüche, die im Rahmen der Innenhaftung (unternehmensintern) und der Außenhaftung (bei Drittansprüchen) an Unternehmensleiter gestellt werden. Die D&O –Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung als Unterart der reinen Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung für reine Vermögensschäden im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Organverwaltern.
Bei der D&O-Versicherung sehen alle am Markt angebotenen D&O-AVB das nach anglo-amerikanische, claims-made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip) vor. D.h. die Leistungspflicht des Versicherers ist nicht die Pflichtverletzung eines Organwalters (als der versicherten Person), sondern erst die Geltendmachung eines aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadensersatzanspruchs. Versichert werden sämtliche ehemaligen, derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder Beirats der Gesellschaft. Die Police wehrt unbegründete Ansprüche ab und erfüllt begründete. Im Falle eines Rechtsstreits werden damit auch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.
Besonderheiten am Markt und ebenso empfehlenswert sind die individuelle persönliche D&O-Versicherung mit einem eigenen Anspruch. Darin übrigens mitversichert sind natürlich auch die Rechtskosten. Die Abwehrschäden sind darin also inkludiert.
Eine D&O-Versicherung ist unverzichtbar für jeden verantwortungsbewussten Firmenlenker!
Weitere Informationen
- Fachartikel D&O: Organhaftung in der Krise
- Fachartikel D&O: Versicherungen für den Finanzdienstleister